AMEV - Aufgaben
Der AMEV hat die Aufgabe, die Liegenschafts- und Hochbauverwaltungen des Bundes, der Länder und der kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften unter Beachtung der jeweiligen Eigenverantwortung bei der Planung und Durchführung ihrer Bauaufgaben sowie dem Betrieb ihrer Anlagen der Technischen Ausrüstung zu unterstützen. Hierbei werden insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen:
- Erarbeitung von Empfehlungen für Planung, Erstellung und Betrieb von Anlagen der Technischen Ausrüstung
- Erfahrungsaustausch einschließlich Auswertung
- Mitwirkung bei und gegenseitige Unterrichtung über TGA-relevanten Vorschriften und Regelwerke
- Praxisbezogene Grundlagen- und Grunddatenermittlung
- Erarbeitung von Kosten- und sonstigen Richtwerten
- Förderung der Anwendung der automatisierten Datenverarbeitung
- Weiterentwicklung des Vergabewesens; Mitarbeit im DVA
- Vorschläge zur Vertragsgestaltung für Leistungen freiberuflich tätiger Ingenieure
- Empfehlungen zur Aus- und Fortbildung von Fachkräften
- Gegenseitige Unterrichtung über Forschungsvorhaben und Forschungsergebnisse mit dem Ziel einer abgestimmten Umsetzung in die Praxis
Dabei werden der jeweils neueste Stand der Technik, die haushaltsrechtlich gebotene Wirtschaftlichkeit und andere wichtige Zielsetzungen wie Klimaschutz und Energieeinsparung besonders berücksichtigt.
Der AMEV erfüllt seine Aufgaben in Abstimmung und Zusammenarbeit mit gleichgerichtet arbeitenden Institutionen.