Die AMEV-Empfehlung „Bauliche Maßnahmen beim Einsatz von Digitalfunk BOS in öffentlichen Gebäuden (BOS 2017)“ ersetzt die im Oktober 2011 erschienene Empfehlung „Bauliche Konsequenzen der Umstellung von Analogfunk auf Digitalfunk BOS in öffentlichen Gebäuden- BOS 2012“.
In der BOS 2012 standen die betrieblichen Konsequenzen im Vordergrund, die durch den Aufbau eines digitalen Funknetzes für die BOS, als Ersatz für die bestehenden analogen Netze absehbar waren.
Die Bundesanstalt für den Digitalfunk (BDBOS) hat in Zusammenarbeit und mit Unterstützung der Bundesländer die Grundversorgung Digitalfunk für die BOS im Freifeld nahezu abgeschlossen.
Diese Empfehlung informiert über Maßnahmen (z. B. Objektfunkanlage), die für die Nutzung des Digitalfunks für die BOS in Gebäuden notwendig werden können. Die Installation einer Objektfunkanlage hat dann zur Folge, dass in Gebäuden Flächen für zentrale Betriebsräume, technischen Einrichtungen sowie Trassen vorgehalten werden müssen.
BOS in Gebäuden