Nach dem Inkrafttreten der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung im Jahr 1991 hat der AMEV mit der "Kälte 96" erstmals eine eigenständige AMEV-Empfehlung für die Planung, Ausführung und Betrieb von Kälteanlagen für öffentliche Gebäude herausgegeben.
Eine erste Anpassung und Überarbeitung erfolgte mit der Vorlage der „Hinweise zur Planung, Ausführung und Betrieb von Kälteanlagen und Kühlgeräten für öffentliche Gebäude (Kälte 2007)“.
Vor dem Hintergrund der internationalen Verpflichtungen zum Klimaschutz (KYOTO – Protokoll) wurde unter anderem das Inverkehrbringen und die Verwendung fluorierter Treibhausgase (F-Gase) neu geregelt.
Die vorliegende Überarbeitung gibt dem Anwender auch Hinweise zum Umgang mit den Veränderungen in Bezug auf den Einsatz von Kältemitteln auf Grund der F – Gase Verordnung.
Die „Kälte 2017“ stellt weiterhin die aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet der Kältetechnik und die zugehörigen Vorschriften und Regelwerke zusammenfassend dar. Anwender erhalten praxisorientierte Erläuterungen zur Kältetechnik und Hinweise für die Umstellung vorhandener oder die Installation neuer Kälteanlagen.
Bei Bauten der öffentlichen Hand ist den Maßnahmen zum Umweltschutz und zur Energieeinsparung besonderes Gewicht beizumessen. Andererseits können z. B. architektonische Konzepte mit erhöhten Glasflächenanteilen, zusätzliche innere Wärmelasten infolge vermehrter zentraler und dezentraler IT-Komponenten oder die von einigen Nutzern angestrebten Komfortsteigerungen in zunehmendem Maße zum Einsatz von Kälteanlagen führen.
Vorrang vor einer Optimierung der Wärmeabfuhr nach der „Kälte 2017“ hat weiterhin die Reduzierung der Wärmelasten in den öffentlichen Gebäuden.
Hinweise auf geeignete und ungeeignete Bauweisen im Sinne der Wärmelastreduzierung gibt die „RLT-Anlagenbau 2011“. Die „Kälte 2017" ist in Verbindung mit dieser AMEV-Empfehlung anzuwenden.
Die „Kälte 2007" wird mit Erscheinen der „Kälte 2017" aufgehoben.
Hinweise zur Planung, Ausführung und Betrieb von Kälteanlagen und Kühlgeräten für öffentliche Gebäude