Nach dem Inkrafttreten der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung im Jahr 1991 hat der AMEV mit der „Kälte 96“ erstmals eine eigenständige AMEV-Empfehlung für die Planung, Ausführung und Betrieb von Kälteanlagen und Kühlgeräten für öffentliche Gebäude herausgegeben.
Die vorliegende Überarbeitung gibt dem Anwender Hinweise zum Umgang mit den Veränderungen in Bezug auf den Einsatz von Kältemitteln auf Grund der aktuellen F–Gase Verordnung (EU 2024/573).
Die „Kälte 2026“ stellt weiterhin die aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet der Kältetechnik und die zugehörigen Vorschriften und Regelwerke wie beispielsweise VDI und DIN zusammenfassend dar. Anwender erhalten praxisorientierte Erläuterungen zur Kältetechnik und Hinweise für die Umstellung vorhandener oder die Installation neuer Kälteanlagen.
In der vorliegenden Fassung werden sowohl Hinweise für die Planung und Ausführung gegeben als auch vertiefende Betrachtungen für das Betreiben und das Monitoring von Kälteanlage vorgenommen.
Vorrang vor einer Optimierung der Wärmeabfuhr hat weiterhin die Reduzierung der Wärmelasten durch bauliche Maßnahmen in öffentlichen Gebäuden.
Gleichwohl sollte bei der Planung von Gebäuden berücksichtigt werden, dass neue oder komplett sanierte Gebäude für eine lange Nutzungsphase errichtet werden. Unter Berücksichtigung der sich verändernden klimatischen Bedingungen kann es notwendig werden, Anlagen zur Kühlung in der Nutzungsphase nachzurüsten. Diese Überlegungen sollten bereits bei der Planung Berücksichtigung finden. Durch die Nutzung von erneuerbarer Energie (PV – Anlagen) können Kälteanlagen energetisch effizient werden.
Die vorliegende AMEV-Empfehlung “Planung, Bau und Betrieb von Kälteanlagen (Kälte 2026)“ ersetzt die Kälte 2017.
Hinweise zur Planung, Ausführung und Betrieb von Kälteanlagen und Kühlgeräten für öffentliche Gebäude